Vollversammlung

Die Vollversammlung tagt zweimal jährlich. In ihren Sitzungen berät und beschließt sie alle die Arbeit des Diözesanrates betreffenden Angelegenheiten und Fragen. Zu Beginn jeder Amtsperiode wählt sie aus ihrer Mitte

Die Vollversammlung entscheidet über Arbeitsgruppen und Arbeitsweise.