Vollversammlung
Die Vollversammlung tagt zweimal jährlich. In ihren Sitzungen berät und beschließt sie alle die Arbeit des Diözesanrates betreffenden Angelegenheiten und Fragen. Zu Beginn jeder Amtsperiode wählt sie aus ihrer Mitte
- den/die Vorsitzende/-n
- den/die stellvertretende/-n Vorsitzende/-n
- drei weitere Mitglieder des Vorstands
- zwei Vertreter/-Innen für den Landeskatholikenausschuss und
- drei Vertreter für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Die Vollversammlung entscheidet über Arbeitsgruppen und Arbeitsweise.
